BEWA Buch

 

 


Buchbinderei - Einrahmungen

Walter Ammann

 
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unser Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Material und Lieferfrist freibleibend. Schriftliche Auftragsbestätigungen erfolgen nur auf besonderen Wunsch.

2. Branchenübliche Abweichungen in Ausfall, Farbe, Holzstruktur und Mass berechtigen nicht zur Beanstandung. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Muster sind unverbindlich.

3. Für Umfang und Annahme von Aufträgen sind unsere Konditionen maßgebend, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde. Wir behalten uns vor, Lieferungen per Nachnahme zu versenden und berechnen die aktuellen Postgebühren. Bei Aufträgen über Fr. 500.00 sind wir berechtigt eine Anzahlung von 50% zu erheben.

4. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen, netto, ohne jeden Abzug. Offerten sind immer ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.

5. Zugesagte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Teillieferungen mit entsprechender Fakturierung sind statthaft. Unvorhergesehene Ereignisse, die ausserhalb unseres Einflusses liegen, verlängern die Lieferzeit angemessen. Werden Liefertermine nicht eingehalten, so kann ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Bestellers erst erfolgen, wenn eine von Ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von 30 Tagen erfolglos verstrichen ist. Im Fall eines Rücktritts steht dem Besteller kein Schadensersatzanspruch zu.

6. Nach erteiltem Auftrag ist ein Rückzug des Auftrags nur innerhalb 3 Tagen möglich. Bei bereits begonnener Arbeit müssen das verarbeitete oder bestellte Material und die aufgewendeten Arbeitskosten übernommen werden.

7. Der Versand erfolgt auf die Gefahr und Kosten des Empfängers, auf dem uns am günstigsten erscheinenden Wege, falls vom Käufer nichts Besonderes vorgeschrieben, unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt. Bei Transportschäden ist sofort eine bahn- oder postamtliche Bestandesaufnahme vorzunehmen.

8. Reklamationen werden schriftlich innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt. Bei berechtigten Mängeln leisten wir ausschliesslich bis zur Höhe der beanstandeten Ware Ersatz oder reparieren den Mangel. Mehrfache Reparaturen sind zulässig. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Bei Mangelhafter Ware durch unseren Lieferanten übernehmen wir keine Haftung.

9. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zugriff Dritter, sowie bei Pfändungen usw. auf unsere Eigentums- vorbehaltsware ist die BEWA zu informieren bez. unsere Zustimmung schriftlich einzuholen.

10. Muster für Extraanfertigungen werden nach Aufwand verrechnet falls es nicht zu einem Abschluss kommt.

11. Bei schwierigen Arbeiten die zu einem Defekt oder Totalverlust führen könnten, worauf wir Sie ausdrücklich hingewiesen haben, kann keine Haftung übernommen werden und es steht dem Besteller kein Schadenersatzanspruch zu.

12. Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist Opfikon.